Wir beraten auf dem gesamten Gebiet des gesetzlichen Sozialversicherungsrechts. Gerne vertreten wir Sie gegenüber Behörden, prüfen Ihre Bescheide oder Gutachten.
Bereiche des Sozialversicherungsrechts sind beispielsweise die Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, die sozialen Sicherungssysteme, z.B. SGB II und SGB XII, die sozialen Entschädigungsrechte, z.B. Opferentschädigung oder auch das Schwerbehindertenrecht.
Hier finden Sie eine beispielhafte Auflistung typischer Rechtsfragen:
Kranken- und Pflegeversicherung SGB V
Unfallversicherung SGB VII
Behandlungskosten
Verletztengeld
Verletztenrente auf Basis einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
Klärung des Unfallursachenzusammenhangs
Rentenversicherung SGB VI
Schwerbehinderung SGB IX
Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitslose SGB II und III
Sozialhilferecht SGB XII
Sollte Ihr konkretes Anliegen oben nicht explizit genannt sein, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Die genannten Schwerpunkte stellen lediglich dar, welche Rechtsgebiete unsere Mandanten besonders oft nachfragen.