Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich erlittener Körper- und Gesundheitsschäden, sogenannte „immaterielle“ Schäden (z.B. Schmerzen, Entstellung, Behinderung). Ein Anspruch kommt unter anderem in Betracht bei:
Neben dem Schmerzensgeldanspruch gibt es auch noch den Anspruch auf Schadensersatz, welcher entstandene Vermögensschäden ausgleichen soll, also die rein finanzielle Seite betrifft.