Prävention zahlt sich aus!
Eine der Hauptpflichten des Arztes aus dem Behandlungsvertrag ist die ordnungsgemäße Aufklärung. Das bedeutet: Der Patient muss rechtzeitig wissen, was medizinisch mit ihm, mit welchen Mitteln und mit welchen Risiken und Folgen geschehen soll. Ferner hat er die erfolgte Aufklärung in der Patientenakte zu vermerken, sog. Dokumentationspflicht.
Unsere Erfahrung in der Praxis zeigt, wie wichtig für Ärzte die umfassende und lückenlose Aufklärung sowie Dokumentation sind. Dies kann im Streitfalle die Beweislage erheblich beeinflussen. Leider gibt es immer noch Ärzte, die nach dem Prinzip „es wird schon gut gehen“ vorgehen.
Ein weiterer wichtiger Baustein unseres Beratungskonzepts ist der Umgang und die Kommunikation mit Ihren Patienten. Ein Aspekt, der nicht vernachlässigt werden sollte! Wir kennen die Patientenseite sehr gut und wissen, wovon wir sprechen.
Was ist zu tun, wenn etwas nicht so läuft, wie geplant? Das kann vorkommen. Ärzte sind schließlich auch nur Menschen. Aber gerade dann ist es wichtig, dass Sie sich richtig und vorausschauend verhalten. Auch dies gehört zum Umfang unserer Beratung.
Wir beraten Arztpraxen und Krankenhäuser.
Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot!