Ärzte können nicht den Erfolg einer von ihnen veranlassten medizinischen Maßnahme garantieren. Sie sind aber dazu verpflichtet, nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard vorzugehen.
Wie verhält es sich, wenn eine Diagnose zu spät erfolgt, der Arzt eindeutigen Hinweisen auf eine Erkrankung nicht nachgeht oder eine gebotene Untersuchung versäumt? Die Folgen können dramatisch sein. Lässt sich ein Behandlungsfehler bejahen, d.h. ist der Arzt tatsächlich vom fachlichen Standard abgewichen? Dies ist die schwierige Kernfrage des Arzthaftungsrechts, bei der es auf Nuancen ankommt. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen, ganz gleich, ob Sie Arzt oder Patient sind.